Waffensachkunde nach § 7 WaffG - Kompaktkurs für Sportschützen und Erben von Schusswaffen

 Ziel:

  • Vermittlung der nach WaffG und AWaffV definierten Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte [WBK] für Sportschützen
  • Ablegen der staatlich anerkannten Prüfung nach § 7 WaffG
  • Zertifikat mit bundesweiter und verbandsübergreifender Gültigkeit

Inhalte:

  • Waffenrecht Beschussrecht, Notwehr, Notstand
  • Waffen und Munition - Funktionsweise, Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise
  • Waffen und Munition - Sichere Handhabung
  • Praktische Schießfertigkeiten - Lang- und Kurzwaffen
  • Ablegen der staatlich anerkannten Prüfung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 5 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes
  • Kopie des Personalausweises
  • Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) im Original

Abbildung mit freundlicher Genehmigung dwj-Verlag

Eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Trainingswaffen


Der Konsum von Alkohol, Tabletten oder sonstigen berauschenden Substanzen vor und während des Schießens ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss.


Seminarraum und Schießstand:

Theorie am Wochenende auf dem Schießstand Hollern-Twielenfleth,
Am Schießstand, 21723 Hollern-Twielenfleth


Praxis auf dem Schießstand Garlstorf gGmbH,
Zur Osterheide 100, 21376 Garlstorf (am Walde)


Veranstaltungs-
umfang:

jeweils Samstags plus Sonntags ganztägig und

Montags ab i.d.R. 14.30 Uhr


Preis:

259,- Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer)


Leistungen:

16 Stunden Unterricht, Lehrgangsbuch Karl-Heinz-Martini:

Das Waffensachkundebuch (in der jeweils aktuellen Auflage), Schießstandmieten, Leihwaffen, Munition, Zielscheiben, Versicherung auf dem Schießstand, Prüfung und Zertifikat, Gruppen bis 12 Teilnehmende

 

Auswärtige Teilnehmer unterstützen wir gern bei der Buchung einer passenden Pension/ Hotel.


Termine 2022

(aktualisiert am 24.03.2022)

  • derzeit in Planung

                     Weitere Termine gern auf Anfrage


Die Genehmigung zur Ausbildung und Prüfung nach § 7 WaffG ist durch die Polizeidirektion beschieden.